Kreisverband Wittenberg e.V.
Ansprechpartner: Frau Schröder
Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für alle, deren Erste-Hilfe-Ausbildung schon ein paar Jahre zurückliegt.
Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebs-Ersthelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten.
Um Ersthelfer im Betrieb zu bleiben ist eine Erste Hilfe Fortbildung spätestens alle 2 Jahre erforderlich. Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft.
In Form von Fallbeispielen und praktischen Übungen werden Kenntnisse der Ersten Hilfe aufgefrischt und grundlegende Handlungsstrategien praxisbezogen vermittelt.
Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.
Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.
Gebühren:
Die Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Stelle im Anschluss an den Lehrgang direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab, so dass für den Betrieb bzw. für die Lehrgangsteilnehmer selbst keine darüber hinaus gehenden Gebühren entstehen.
Bitte beachten:
Neuregelung der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe seit 2015
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Neuregelung der BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ab 01.11.2017
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Neuregelungen der Unfallkasse Sachsen Anhalt für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
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Bitte beachten Sie diese Neuregelungen vor der Anmeldung eines Kurses Erste Hilfe Fortbildung (BG) in unserem Portal.
Haben Sie Fragen oder Anregungen, so rufen Sie uns bitte an, oder schreiben uns eine E-Mail.
Weitere Informationen zur Durchführung und Abrechnung von Erste-Hilfe-Kursen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Wichtige Hinweise:
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung via E-Mail, sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben. Damit erhalten Sie auch Ihr Anmeldeformular (gilt nicht für BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie UK Sachsen-Anhalt für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen). Bitte bringen Sie dieses im Original und vollständig ausgefüllt (Firmenstempel, Angaben zur Berufsgenossenschaft, Unterschriften) zum Lehrgang mit! Nur so ist eine Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft möglich.
Fehlt der BG-Schein, erhält der Teilnehmer keine Teilnahmebestätigung!
» Bitte beachten Sie bei der Anmeldung unsere AGB's «
Bei Nichterscheinen stellen wir die Kursgebühr in Rechnung.