auskunftsstelle
Ob bei einer Katastrophe, einem Massenanfall von Verletzten oder Absicherungen von Veranstaltungen (Musikfestival, Stadtfest oder Sportveranstaltung) wo immer Menschen in Not geraten können.
Ob bei einer Katastrophe, einem Massenanfall von Verletzten oder Absicherungen von Veranstaltungen (Musikfestival, Stadtfest oder Sportveranstaltung) wo immer Menschen in Not geraten können.
Veränderungen der politischen Gegebenheiten in Europa (Ost-West-Entspannungsprozess, Wiedervereinigung Deutschlands), begleitet von einschneidenden Änderungen der politischen Vorgaben im Zivil- und Katastrophenschutz, sowohl finanziell, als auch strukturell und die insbesondere im Bereich des Rettungsdienstes in den vergangenen Jahren veränderten Hilfeleistungsstrukturen haben eine Anpassung des Leistungsangebotes des Deutschen Roten Kreuzes erforderlich gemacht.
Die Größe der bisher bestehenden Bereitschaften des Sanitäts- und Betreuungsdienstes des Katastrophenschutzes, ihre langen Alarmierungszeiten und ihre stark auf den Zivilschutz abgestimmte Ausstattung und Ausbildung, haben dazu geführt, dass diese Bereitschaften bei der Bewältigung von Schadensereignissen in den vergangenen Jahrzehnten immer weniger zum Einsatz kamen.
Die Folge waren eine Überbelastung des Rettungsdienstes und der Feuerwehren bei größeren Schadensereignissen einerseits sowie frustrierte und demotivierte Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen, weil sie nicht mehr gebraucht wurden.
Die Gremien des Deutschen Roten Kreuzes haben daher eine Umstrukturierung der Bereitschaften beschlossen.
Ziel ist es, den veränderten Anforderungen, die sich aus den Schadensereignissen ergeben können und wie sie in einer modernen Industriegesellschaft möglich sind, gerecht zu werden.
Es werden multifunktionale Bereitschaften geschaffen, die bei Schadensereignissen jeder Größenordnung schnell und flexibel in der Lage sind, abgestimmt auf die bereits bestehenden Strukturen des Rettungsdienstes und der Feuerwehren, den betroffenen Menschen gezielt zu helfen.
Die direkte Anbindung der Sanitätsgruppe der Bereitschaften an den Rettungsdienst, sowie die zeitnahe Einbindung der Betreuungsgruppe in die Hilfeleistung schließt die bisher vorhandene Versorgungslücke zwischen dem Rettungsdienst und dem Katastrophenschutz.
Durch die multifunktionale Struktur der Bereitschaften mit ihrer Ausstattung und der Ausbildung des Personals ist das DRK jederzeit in der Lage, den Rettungsdienst bei der Versorgung von Verletzten und Kranken wirkungsvoll zu unterstützen, zu ergänzen und ggf. abzulösen. Die von einem Schadensereignis betroffenen, aber unverletzten Menschen werden betreut und versorgt. Je nach Schadenslage unterstützen sich die Sanitäts- und Betreuungsgruppe gegenseitig bei der Aufgabenerfüllung.
Technisch ausgebildetes Fachpersonal mit entsprechender Ausbildung ergänzt und unterstützt die Sanitäts- und Betreuungsgruppe in ihren Aufgaben.
Die DRK-Bereitschaft kann sowohl als komplette Einheit, als auch in Fachgruppen eingesetzt werden.
Untersuchungen von Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschutzschwelle in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass es in kürzester Zeit zu einer großen Zahl hilfebedürftiger verletzter und unverletzter Personen kommt. Der Rettungsdienst konzentriert sich vorrangig auf die Versorgung von Notfallpatienten und deren Transport in die Kliniken.
Da der Rettungsdienst prinzipiell (entsprechend der DIN) für den individuellen Notfall ausgestattet ist, reicht die Ausstattung eines RTW oder KTW in der Regel nur für die Versorgung eines Notfallpatienten aus. Insbesondere mangelt es bei einem Massenanfall von Verletzten an Material, wie Tragen, Decken, Infusionen, Medikamenten, Ruhigstellungsmaterial und Sauerstoff. Außerdem verfügt der Rettungsdienst über keinerlei Möglichkeiten, bei schlechter Witterung z.B. einen überdachten Verbandplatz (Zelt) oder bei Dunkelheit Beleuchtung zu schaffen. Die Bereitschaft schließt diese Versorgungslücke.
Der Katastrophenschutzbeauftragte ist auf Ebene der Kreisverbände im Deutschen Roten Kreuz verantwortlich für den Katastrophenschutz.
Seine Aufgabe wird näher definiert in der verbandsinternen „DRK K-Vorschrift“ (Vorschrift über die Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes e.V. in der Bundesrepublik Deutschland bei Katastrophen und anderen Notständen sowie über seine Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz, beschlossen durch Präsidium und Präsidialrat des DRK); die „K-Vorschrift“ stammt aus dem Jahr 1988 und soll überarbeitet werden.
Der Katastrophenschutzbeauftragte ist nach IV A 4 der K-Vorschrift verantwortlich für die Einsatzfähigkeit des DRK-Potentials und die Funktionsfähigkeit des DRK-Hilfeleistungssystems und vertritt den DRK-Kreisverband in allen Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes gegenüber der zuständigen Behörde.
Man unterscheidet Aufgaben im Innenverhältnis (Stabsarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Funktionsträgern, Sicherstellung der Einsatzbereitschaft) und im Außenverhältnis (Vertretung gegenüber der Katastrophenschutzbehörde, Mitarbeit im Stab u.a.).
Bei Bedarf arbeitet er in der DRK-Leitungsgruppe mit.
Er ist auch Verantwortlich für die
Dipl. Med. Andrea Hackl-Kleinschmidt
Michael Walter
Julia Mantei
Die Kreisbereitschaftsleitung arbeitet in allen medizinischen Belangen in gemeinsamer Abstimmung mit der Kreisverbandsärztin.
Die Aufgaben werden ehrenamtlich durchgeführt.
Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre.
Die Wahl erfolgt durch den Kreisausschuss der Bereitschaften.
Die Kreisbereitschaftsleitung Lutherstadt-Wittenberg ist zuständig für die
Sie koordiniert und gewährleistet die Arbeit der Bereitschaften, Arbeitsgemeinschaften und Fachgruppen sowie der Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes im Kreisverband. Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Dienstordnung des DRK Landesverbandes Sachsen Anhalt e.V. Ebenso arbeitet die Kreisbereitschaftsleitung fest mit dem Katastrophenschutz-Beauftragten des Kreisverbandes zusammen.
Hier sind folgende Fachdienste integriert:
Hier sind folgende Fachdienste integriert:
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